Auf der Suche nach erhaltenswerten Bauten
Aurich. Bei der Ostfriesischen Landschaft hat sich vor einiger Zeit die „Arbeitsgemeinschaft Baukultur – Kulturlandschaft“ gegründet (KiE berichtete). Innerhalb der AG besteht ein Team, das sich für Gebäude einsetzt, die nicht unter Denkmalschutz stehen, die aber das jeweilige Ortsbild prägen. Dieses „Team Ortsbildanalyse“, das eigens für solche Beurteilungen einen eigenen Erfassungsbogen entwickelt hat, berät aktuell die Gemeinde Neuharlingersiel. Dort hat die Projektgruppe bereits einen ersten Rundgang durchgeführt, um entsprechende Gebäude zu begutachten, teilt die Ostfriesische Landschaft mit.
Das Projekt-Team zur „Ortsbildanalyse“ besteht aus erfahrenen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Architektur, Energieberatung, Landschaftspflege, Archäologie, Denkmalpflege und Kunstgeschichte; einige verfügen über Erfahrungen in der Kommunalpolitik. Nach Neuharlingersiel haben bereits zwei weitere Gemeinden ihr Interesse angemeldet.
Hintergrund: Historische wertvolle Gebäude stehen in der Regel unter Denkmalschutz. Dies gilt aber nicht in jedem Fall für Bauten, Ensembles und städtebauliche Zusammenhänge, die wichtige Bestandteile eines historisch gewachsenen Ortes darstellen. „Abbruch oder nicht sachgemäßer Umbau können Verluste dieser Baukultur bedeuten und das jeweilige charakteristische Ortsbild stark und nachhaltig beeinträchtigen“, erläutert der Architekt und Denkmalpfleger Kai Nilson, Mitglied der AG Baukultur.
Die Experten suchen nach „besonders erhaltenswerter Bausubstanz“. So lautet der Fachbegriff für die nicht zwangsläufig denkmalgeschützten Gebäude. „Die Arbeit der Projektgruppe ist so wichtig, weil es im Gegensatz zu den geschützten Baudenkmälern keine offiziellen Listen für die besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt“, betont Dr. Nina Hennig, Leiterin der Museumsfachstelle / Volkskunde bei der Ostfriesischen Landschaft. In diese Lücke stoße nun das Projekt zur Ortsbildanalyse mit dem Angebot der Erfassung dieser Gebäude als kostenloser unterstützender Service für die Gemeinden.
„Übrigens können Hausbesitzer von einer Einordnung in die Kategorie besonders erhaltenswerter Bausubstanz profitieren“, erklärt Nilson. Denn im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) bestehe die Möglichkeit einer KfW-Förderung, um Erhaltungsmaßnahmen zu unterstützen.