Aus dem Dunkel der Geschichte ….
Die Johannes a Lasco Bibliothek feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Aus diesem Anlass hat der wissenschaftliche Mitarbeiter Dr. Klaas-Dieter Voß eine Ausstellung eingerichtet, die „Highlights aus sechs Jahrhunderten“ zeigt. Einige dieser Exponate sollen hier vorgestellt werden.
Teil 4: Das Landrecht Edzards I, datiert 1518/20
Emden. Anfang 1992 wird auf dem internationalen Markt eine niederdeutsche Pergamenthandschrift des frühen 16. Jahrhunderts aus rheinländischem Privatbesitz angeboten. Sie stellt den Leiter der Bibliothek der Großen Kirche, Pastor Walter Schulz, in mehrfacher Hinsicht vor Probleme. Denn er ist eigentlich mit Aufgaben im Vorfeld des Wiederaufbaus der Großen Kirche als Bibliothek beschäftigt. Doch die Handschrift reizt ihn ungemein. Es handelt sich um das Landrecht Edzards I. (Regierungszeit 1491 bis 1528). Und Schulz hat eine Ahnung, dass es sich bei dieser Sammlung von Rechtstexten um etwas handelt, was es eigentlich gar nicht geben konnte. „Ich war zunächst einigermaßen skeptisch“, äußerte sich Schulz damals. „Die Handschrift war vorher nicht bekannt. Sie tauchte ganz plötzlich aus dem Dunkel auf.“
Neben den Zweifeln, die sich auf die Geschichte der Handschrift bezogen, war da aber auch die hohe Kaufsumme, die zu schaffen machte. Schließlich gab es eine Allianz in Sachen Förderung: die Gerhard ten Doornkaat Koolman-Stiftung war dabei, die Klosterkammer Hannover, die Rechtsanwaltskammer Oldenburg-Ostfriesland, die Professor Ritter-Stiftung Emden sowie eine beachtliche Anzahl von Privatleuten gaben Geld, um das Unikat für Emden zu sichern. Schulz, der sich zu dem Zeitpunkt schon seit Monaten mit dem Buch beschäftigt hatte, war sich – mit einer ganzen Reihe von Gutachtern – inzwischen nämlich sicher: „Dieses Buch wurde eindeutig in Emden für Emden geschrieben.“
In einem groß angelegten Aufsatz für das Emder Jahrbuch (72. Band 1992, S. 81 bis 169) gibt Schulz einen umfassenden Einblick in Genese und Überlieferung des Landrechtes. Er benennt das Buch als „Codex Russel“ nach dem einzigen Provenienz-Eintrag, der auf Johannes Russel verweist, der als Jurist und Hofgerichtsassessor von 1664 bis 1681 in Aurich tätig war.
Die Untersuchungen ergeben, dass die nicht datierte Handschrift eindeutig vorreformatorisch ist. Nach den historischen Hinweisen, die im Text enthalten sind, lässt sich eine Entstehungszeit zwischen dem Ende der Sächsischen Fehde und dem Beginn der Reformation datieren, also nach 1517 und vor 1518/20.
Der Codex beinhaltet eine Sammlung von Rechtstexten wie den 17 Küren, den 12 Emsiger Dhomen sowie 24 Landrechten und ist in vielen Büchern überkommen. Aber alle sind jünger als diese Handschrift. Den Codex Russel betrachtete Schulz daher als das älteste Exemplar, quasi als die „Mutter“ aller anderen Ausgaben. Seine Analyse ging allerdings noch weiter. Anhand der hochwertigen Ausstattung war er überzeugt, das Buch sei das Exemplar, das Graf Edzard I. persönlich gehört hatte. Außerdem sei es nicht unwahrscheinlich, dass dieses Exemplar im Scriptorium der regulierten Augustiner Chorherren in Sielmönken (bei Freepsum) entstanden sei.


