300 000 Euro für kleine Kultureinrichtungen

Aurich. Ab sofort können kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine bei der Ostfriesischen Landschaft einen Zuschuss für Investitionen beantragen. Dabei kann die Förderung bis zu 75 Prozent der entstehenden Kosten umfassen. Einrichtungen können Förderungen von 1000 bis zu 25 000 Euro beantragen. Das teilt die Pressestelle der Ostfriesischen Landschaft mit.

In diesem Jahr sei das aus den Vorjahren bereits bekannte Förderprogramm zweigeteilt: Zum einen stünden etwas über 120 000 Euro für Ostfriesland bereit, um damit beispielsweise bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie der Veranstaltungstechnik, Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu fördern. Ehrenamtliches Engagement könne bis zu einer maximalen Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbezogen werden.

Neu hinzugekommen ist, so die Pressestelle, ein Programmschwerpunkt für energetische Maßnahmen. Mit über 180 000 Euro werden Investitionen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung von Einrichtungen in Ostfriesland gefördert. Darunter fallen beispielsweise die Dämmung von Fassaden, Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, aber auch die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Gefördert werden können zusätzlich der Einbau einer Photovoltaik-Anlage, die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes, die Modernisierung von Heizungen sowie Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches bei Veranstaltungstechnik oder Beleuchtung.

„Mit dem Investitionsprogramm soll die Vielfalt des kulturellen Lebens hier im ländlichen Raum Ostfriesland gestärkt werden. Die Kultureinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld“, erklärt Dr. Nina Hennig, Leiterin der Museumsfachstelle bei der Ostfriesischen Landschaft.

Beantragen können die Förderung kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen und ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren und vergleichbare Einrichtungen.

Bis zum 30. September läuft die Antragsfrist bei der Ostfriesischen Landschaft. Antragsteller sollten möglichst schnell Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen einholen, um die Antragsfrist einhalten zu können, empfiehlt Hennig.

► Weitere Infos und Formulare: www.ostfriesischelandschaft.de/foerderungen
► Auskünfte: Tel. 0 49 41 / 17 99 50, per E-Mail: hennig@ostfriesischelandschaft.de
oder Tel. 0 49 41 / 17 99 57, per E-Mail: otto@ostfriesischelandschaft.de